11. Januar 2021 Allgemein Bei der Auslieferung ist nur die massgebliche Strafe zu berücksichtigen und nicht eine ausgefällte Gesamtstrafe, welche weitere von der Auslieferung nicht umfasste Delikte beinhaltet. Bundesgerichtsentscheid vom 26. Januar 2021 (1C_680/2020) AuslieferungBundesgerichtRumänien Teilen