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Unterwegs mit im Ausland gemietetem Wohnmobil in der Schweiz

Unterwegs mit im Ausland gemietetem Wohnmobil in der Schweiz

Mit einem im Ausland gemieteten und zugelassenen Wohnmobil dürfen Schweizer und in der Schweiz niedergelassene Personen in der Schweiz nur für 8 Tage ab Beginn Mietvertrag unterwegs sein. Sie müssen dazu beim Schweizer Zoll einen Vormerkschein beantragen. Dies gilt nur bei der Miete bei einem ausländischen professionellen Vermietungsunternehmen. Die Einreise mit einem im Ausland zugelassenen und von einer Privatperson gemieteten Wohnmobil ist verboten. Zu beachten ist auch die für alle nicht als LKW zugelassenen Wohnmobilen gültige Gewichtslimite von 3,5 Tonnen.

 

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